Gründung

Gegründet wurde die BaFin am 01. Mai 2002. Seitdem vereint sie das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) mit den damaligen Bundesaufsichtsämtern für den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) in sich.

BaFin als Allfinanz-Aufsicht

Die BaFin beaufsichtigt Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Ziel ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems. Hierzu gehören auch die Solvenz-Aufsicht (Überprüfung der Zahlungsfähigkeit), die Markt-Aufsicht und der Verbraucherschutz.

BaFin international

Innerhalb Europas wirkt die BaFin in zahlreichen Gremien daran mit, einen einheitlichen europäischen Finanzmarkt zu schaffen. Weltweit ist sie an der Gestaltung internationaler Aufsichtsstandards beteiligt und vertritt dabei die Interessen des Finanzplatzes Deutschland.

Leitung

Die BaFin wird durch ein Direktorium geleitet. Dieses besteht aus einem Präsidenten und vier Exekutiv-Direktoren. Sie stehen den Geschäftsbereichen Banken-Aufsicht, Wertpapier-Aufsicht, Versicherungs-Aufsicht und Querschnitts-Aufgaben/Innere Verwaltung vor. Darüber hinaus wird die Arbeit der BaFin durch verschiedene Gremien unterstützt und kontrolliert.

Finanzierung

Die BaFin finanziert sich vollständig aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundeshaushalt.

BaFin in Zahlen

Die BaFin kontrolliert

 

  • rund 1.880 Banken und Sparkassen,
  • gut 680 Finanzdienstleister,
  • ca. 600 Versicherungsunternehmen,
  • 30 Pensionsfonds,
  • etwa 5.900 inländische Fonds,
  • rund 77 Kapitalanlagegesellschaften und
  • beschäftigt ca. 2.100 Mitarbeiter an den beiden Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt am Main.

Banken-Aufsicht

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Instituts-Aufsicht ist das Kreditwesengesetz (KWG). Hauptziele bestehen darin, Missständen im Kreditwesen entgegen zu wirken, die

 

  • die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerten gefährden,
  • die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder
  • erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können.

Erlaubnis-Erteilung und laufende Aufsicht

Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Nach der Gründung werden die Institute laufend überwacht. Im Fokus liegen dabei die Prüfung angemessener Eigenmittel und ausreichender Liquidität sowie die ordnungsgemäße Organisation. Hierzu zählt auch ein geeignetes Risikocontrolling- und Managementsystem. Zudem wird die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsführung geprüft.

Versicherungs-Aufsicht

Bund und Länder teilen sich in Deutschland die Versicherungs-Aufsicht. Rechtsgrundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetzt (VAG). Die BaFin kontrolliert die Versicherungs-Unternehmen. Sie trägt dazu bei, dass die Belange der Versicherten gewahrt bleiben und die Versicherer jederzeit Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können.

Wertpapier-Aufsicht

Ziel der Wertpapier-Aufsicht ist es die Transparenz und Integrität des Finanzmarktes sicherzustellen und den Anlegerschutz zu gewährleisten. Zentrale Aufgaben sind dabei unter anderem die Bekämpfung von Insidergeschäften, die Marktmanipulation, die Überprüfung von Ad-hoc-Meldungen, Geschäfte der Geschäftsführer mit Unternehmensaktien und die Mitteilung von Veränderungen bedeutender Stimmrechtsanteile bei Aktionären.

Querschnitts-Abteilungen

Drei Querschnitts-Abteilungen und die Gruppe Geldwäsche der BaFin übernehmen übergreifende Aufgaben, die alle Aufsichtsbereiche betreffen, wie:


  • Risiko- und Finanzanalyse,
  • Verbraucher- und Anlegerschutz,
  • Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte und
  • Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung.

Zusammenarbeit mit der Bundesbank

Die Beaufsichtigung von Kreditinstituten wird von BaFin und Deutscher Bundesbank gemeinsam wahrgenommen. Die BaFin trägt dabei die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen und gibt die Leitlinien für die Beaufsichtigung vor. Der Deutschen Bundesbank obliegt die laufende Bankenaufsicht. Hierzu zählen die Auswertungen der von den Instituten eingereichten Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüssen und Prüfungsberichten sowie regelmäßige bankgeschäftliche Prüfungen.

Volksbank eG
BLZ 25690009
Tel.: (0800) 9861000
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