- Engagement
- Regionalität
- Vereinsunterstützung
Beantragung einer Spende/Förderung
„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.“
Die Philosophie unserer Gründerväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch ist für uns aktueller denn je.
Miteinander zeigen wir als zuverlässiger Partner wirtschaftliche und soziale Verantwortung für Gemeinschaften und Vereine in unserer Region. Die Unterstützung der heimischen Vereine, sozialen Institutionen, Kindergärten und Schulen sowie gemeinnützigen Einrichtungen in unserem Geschäftsgebiet gehört seit je her zum Selbstverständnis der Volksbank eG.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Gemeinschaft in den Vereinen zu stärken und Ihr ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen.
Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO) eine Förderung bei der Volksbank eG beantragen. Es gelten hierbei die Vergabekriterien zur Förderung unter Punkt IV und V des Spendenantrags.
Über die Vergabe sowie die genaue Höhe der Förderung entscheidet der jeweilige Regionalbeirat der Volksbank eG in den Beiratssitzungen im Mai und November eines jeden Jahres.
Bewerbungsschluss: | Bewerbungsschluss: |
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30.04. eines jeden Jahres | 31.10. eines jeden Jahres |
IV. Vergabekriterien zur Förderung aus Mitteln der VR-Gewinnspargemeinschaft
1. Aus dem Reinertrag des VR-Gewinnsparens dürfen nur gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Maßnahmen i. S. d. § 51 und §§ 52 54, Abgabenordnung (AO) gefördert werden. Im Einzelnen kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
1.1. Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens.
1.2. Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.
1.3. Maßnahmen zur Unterstützung von Personen,
- die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die
Hilfe anderer angewiesen sind oder
- deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage
geworden ist.
2. Aus dem Reinertrag des VR-Gewinnsparens dürfen auch Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit und des Versehrtensports von nicht gemeinnützigen Sportvereinen i. S. d. §§ 51 ff. AO gefördert werden, sofern der Zweck, für den die Zuwendung gewährt wird, steuerbegünstigt i .S. d. AO ist.
3. Aus dem Reinertrag des VR-Gewinnsparens dürfen ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen i. S. d. Nr. 1 von Gemeinden und Gemeindeverbänden gefördert werden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.
4. Die Zuwendungen dürfen nur objektbezogen (zur Finanzierung konkreter Projekte, nicht zur Kapitalbildung) gewährt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden (Zuschuss zur Anschaffung von …).
V. Weitere Vergabekriterien zur Förderung
5. Antragsberechtigt sind Institutionen, die in einer aktiven Geschäftsbeziehung mit der Volksbank eG stehen.
6. Die Spenden aus dem VR-GewinnSparen werden nur zur Finanzierung konkreter Projekte vergeben. Nach Umsetzung müssen die Projektkosten in Form von Rechnungen nachgewiesen werden.
7. Über die Spendenvergabe wird zweimal jährlich durch die Regionalbeiräte in den Mai- bzw. November-Sitzungen entschieden. Die Antragsteller werden im Anschluss schriftlich oder telefonisch informiert.
8. Ein Anspruch auf Förderung entsteht erst dann, wenn der Verein/die Institution eine definitive Zusage von der Volksbank eG zur Förderung des beantragten Projektes erhalten hat.
9. Vereine/Institutionen können maximal einen Spendenantrag pro Jahr stellen. Anträge, die nach dem Abgabetermin (30. April bzw. 31. Oktober d. J.) eingehen, werden automatisch beim nächsten Entscheidungstermin vorgelegt.
Der Ablauf
- Sie, als Antragsteller, füllen den Online-Spendenantrag entsprechend der Vergaberichtlinien aus.
- Nach dem gleichen Prinzip wie unsere heimischen Vereine und Institutionen unterstützen wir auch unsere regionalen Kooperationspartner.
Wir möchten Sie daher bitten, sich für die Angebotserstellung hinsichtlich Sportbekleidung mit einem unserer nachfolgenden Partner in Verbindung zu setzen:
- Sport Hiller (31582 Nienburg oder 31515 Wunstorf)
- Logo in Garn Baldewein (31582 Nienburg)
- SPORT + FUN (31515 Wunstorf)
- Sport Büsing (31515 Wunstorf)
- HANNOTEX (31515 Steinhude)
Das Angebot legen Sie dann bitte Ihrem Spendenantrag bei. - Den ausgefüllten Antrag senden Sie an Carola.Mund@vbnienburg.de.
- Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung, wann Ihr Antrag dem Regionalbeirat vorgelegt wird.
- Nachdem der Regionalbeirat über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie eine Rückmeldung, ob und wenn ja, in welcher Höhe Ihr Projekt gefördert wird. Bei Zusage einer Förderung erhält Ihr Verein/Ihre Institution zeitgleich eine Einladung zu einem offiziellen Pressetermin.
- Die Spende wird auf das im Antrag genannte Konto überwiesen.
- Die Fördergelder sind zweckgebunden und dürfen nur für das beantragte Förderprojekt verwendet werden.
- Ein Nachweis für die Anschaffung per Rechnungskopie muss zeitnah nach Auszahlung gegenüber der Bank erfolgen.
- Der Erhalt der Spende ist vom Antragsteller auf der Zuwendungsbescheinigung (Vordruck der Gewinnspargemeinschaft) zu bestätigen.